TOURISTIK

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Die Tourismuswirtschaft unterliegt neben den allgemeinen Umsatzsteuer-Vorschriften umfangreichen Sonderregelungen. Insbesondere ergibt sich aus dem § 25 Umsatzsteuergesetz (Besteuerung von Reiseleistungen) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nicht nach den normalen Regeln zu berechnen, sondern nach den Regeln der Margenbesteuerung. Bei Besteuerung der Marge treten unter anderen folgende kritische Themen auf.

Touristik  Margenermittlung
Margenbesteuerung  Entstehung einer Negativ-Marge
Reiseveranstalter  Besondere Anforderungen an die Buchführung
Reiseunternehmen  Umwandlung von Vermittlungsumsatz in Margenumsatz
Touristikunternehmen  Optimierung der Marge

Für Reiseveranstalter und Reisebüros ergeben sich nach dem Umsatzsteuergesetz Gestaltungsspielräume, welche die Gewinnsituation des Unternehmens entscheidend beeinflussen können. Das gilt in besonderem Maße für grenzüberschreitende Leistungen, bei denen Doppel- und Nichtbesteuerungsvorgänge zum Tragen kommen.

Wir sind auf die Besonderheiten der Tourismuswirtschaft spezialisiert, in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Lesen Sie hierzu auch den Artikel "Wenn einer eine Reise bucht ..." (Steuerberater Magazin 04/2011 vom 28.03.2011).

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