Steuerberater im Rhein Kreis Neuss bei Düsseldorf
Das Düsseldorfer Team besteht aus Experten für Steuern, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Betriebswirtschaft und Qualitätsmanagement Steuerberater.
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Michael Schmitz - Steuerberater Düsseldorf
Vollständige Finanzbuchhaltung mit Standard-, Branchen- und individuellen Kontenrahmen. Diplom-Finanzwirt Michael Schmitz bietet Steuer-, Finanz- und Wirtschaftsberatung für Privatpersonen und Unternehmen jeder Art. Spezialitäten: Margenbesteuerung, Ausländersteuer, Immobilien und Buchführungsservice.Offene Posten Buchhaltung, Mahnwesen, Kostenrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
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Steuerberater: Diplom-Finanzwirt Michael Schmitz in Düsseldorf-Wersten bietet Steuer-, Finanz- und Wirtschaftsberatung für Privatpersonen und Unternehmen jeder Art. Spezialitäten: Margenbesteuerung, Ausländersteuer, Immobilien, Buchführung.Steuer Finanz Lohnbuchhaltung Baulohn Qualitätsmanagement Steuerberater in Düsseldorf - Einkommensteuer Lohnsteuertabelle Steuer. Lohnbuchhaltung mit monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnung, Baulohn, Überweisungsträger, Krankenkassenmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Abrechnung Schlechtwettergeld, Steuerbüro
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Steuerberater für Künstler, Künstleragenturen und Ausländersteuer
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Tätigkeitsschwerpunkte: Touristik und Reiseveranstalter, Künstler und Künstleragenturen, Immobilien, Buchführungsservice.
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Michael Schmitz - Steuerberater Düsseldorf
Alle Steuer-, Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten, Einzelgewerbetreibende und Freiberufler, Familienunternehmen, GmbHs und Aktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen, Rechtsbehelfsverfahren, Klageverfahren, Revisionsverfahren, Betriebsveränderungen, Fusionierungen, Verschmelzungen, Alterssicherung, Immobilienerwerb, Umfinanzierung, Nachfolgeregelung, Erbrecht, Insolvenzrecht, Zivil- und Handelsrecht (es handelt sich insofern nur um eine Annextätigkeit!), Subventionen, Zuschüsse, national und international.
Betriebsorganisation, Investitionen, Finanzierung, Kostenrechnung, Betriebsabrechnung, Kalkulation, Bilanzanalyse, Betriebsvergleiche, Steuerbelastungsvergleiche, Existenzgründung, Aufbauberatung, Sanierungsberatung, Liquiditätsplanung, Ertragsvorschau, Qualitätsmanagement.
Grundsätzlich sind wir für alle Branchen offen. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen zur Zeit in den Bereichen Immobilienverwaltung, Immobilienan- und -verkauf, Reiseveranstalter, Baugewerbe.
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Lohnbuchhaltung mit monatlicher Lohn- und Gehaltsabrechnung, Baulohn, Überweisungsträger, Krankenkassenmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Abrechnung Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, Erstattungsanträge, Kostenstellenabrechnung, Statistiken, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (steuerlich).
Vollständige Finanzbuchhaltung mit Standard-, Branchen- und individuellen Kontenrahmen, Offene Posten Buchhaltung, Mahnwesen, Kostenrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
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TOURISTIK
Die Tourismuswirtschaft unterliegt neben den allgemeinen Umsatzsteuer-Vorschriften umfangreichen Sonderregelungen. Insbesondere ergibt sich aus dem § 25 Umsatzsteuergesetz (Besteuerung von Reiseleistungen) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nicht nach den normalen Regeln zu berechnen, sondern nach den Regeln der Margenbesteuerung. Bei Besteuerung der Marge treten unter anderen folgende kritische Themen auf.
Margenermittlung
Entstehung einer Negativ-Marge
Besondere Anforderungen an die Buchführung
Umwandlung von Vermittlungsumsatz in Margenumsatz
Optimierung der Marge
Für Reiseveranstalter und Reisebüros ergeben sich nach dem Umsatzsteuergesetz Gestaltungsspielräume, welche die Gewinnsituation des Unternehmens entscheidend beeinflussen können. Das gilt in besonderem Maße für grenzüberschreitende Leistungen, bei denen Doppel- und Nichtbesteuerungsvorgänge zum Tragen kommen.
Wir sind auf die Besonderheiten der Tourismuswirtschaft spezialisiert, in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
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KÜNSTLER
Bei der sogenannten Ausländersteuer handelt es sich nicht etwa um eine besondere Steuer für ausländische Künstler, Artisten und Sportler. Es geht um die Einkommensteuerpflicht von Künstlern, Artisten und Sportlern, welche außerhalb Deutschlands wohnen und innerhalb Deutschlands Einnahmen erzielen. Da sich die Steuerpflicht auf den in Deutschland erzielten Teil der Einnahmen beschränkt, nennt der Gesetzgeber die landläufig als "Ausländersteuer" bekannte Abgabe gemäß § 49 Einkommensteuergesetz "beschränkte Steuerpflicht."
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die vorgenannte Art der Einkommensteuer vom deutschen Vertragspartner (Agentur, Veranstalter) berechnet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, wobei dieser vollumfänglich gegenüber den Finanzbehörden haftet. Daher sieht sich der deutsche Vertragspartner mit vielen schwierigen Fragen konfrontiert, wie beispielsweise: "Kann der Künstler gegebenenfalls Betriebsausgaben geltend machen?" Bei Künstlern ergibt sich aber auch immer wieder die Frage des sogenannten Umsatzsteuersatzes bzw. der Umsatzsteuerbefreiungen. Unter gewissen Umständen sind von Künstlern erbrachte Leistungen umsatzsteuerbefreit bzw. nur mit 7% umsatzsteuerpflichtig. Hier ergeben sich diverse Gestaltungsmöglichkeiten und Problematiken. Im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe werden die Fragestellungen noch komplexer.
Für all diese Fragen finden Sie in meiner Kanzlei kompetente Ansprechpartner.
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IMMOBILIEN
Bei Immobilien, sei es ein Grundstück, eine Eigentumswohnung, ein Mietshaus oder ein Bürogebäude, kassiert das Finanzamt stets mit. Die Frage nach dem für Sie optimalen Immobilien-Objekt setzt eine eingehende Analyse Ihrer Zielsetzungen und Vermögensverhältnisse voraus. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung und umfangreiches Immobilienwissen.
Erwerb
Was ist bei Verträgen zu beachten? Wie lässt sich gegebenenfalls die Grunderwerbsteuer mindern? Wie erreicht man eine höhere Abschreibung? Was ist beim sogenannten anschaffungsnahen Aufwand zu beachten? Wie sieht es bei der umsatzsteuerlichen Option bereits bei Erwerb bzw. mit dem Vorsteuerabzug aus?
Vermietung / Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der Einkommensteuer. Hierbei sind diverse Problematiken zu beachten wie z.B. anschaffungsnaher Aufwand. Wann liegt Erhaltungsaufwand vor? Wann muss Erhaltungsaufwand als Anschaffungskosten berücksichtigt werden, wodurch dieser nur der geringen AfA unterliegt? Was ist bei Vermietung an nahe Angehörige zu beachten? Wie entscheidet der Bundesfinanzhof unter Umständen über Gesetzestexte hinaus? Hier bietet sich viel Gestaltungsspielraum zur Optimierung Ihrer Steuerlast.
Verkauf
Bei der Veräußerung von Immobilien ist unbedingt darauf zu achten, ob die derzeit noch gültige Spekulationssteuer anfällt und wann die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel, insbesondere auch bei Erben- und Grundstücksgemeinschaften, überschritten ist.
Vererben / Schenken
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben sich gravierende Änderungen aufgetan. Gerade jetzt ist aufgrund der höheren Freibeträge und der höheren Bewertungen eine umfangreiche Beratung dringend zu empfehlen, besonders wenn sich Immobilien im Betrieb befinden.
Gerne berate ich Sie rund um die Immobilien in allen Steuer- und Finanzfragen. Mein Kompetenzschwerpunkt liegt im gewerblichen Grundstückshandel mit umfangreicher Erfahrung auch in Finanzgerichtsprozessen.
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